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Es gibt verschiedene Schutzmaßnahmen gegen die Wirkungen
der ionisierenden Strahlen:
- Schutz durch adäquate Abschirmung
- Schutz durch Minderung der Bestrahlungsdauer
Vor Inbetriebnahme unserer Röntgenanlage wurde von
staatlich benannten Sachver
ständigen und Gutachtern des TÜV durch Messungen geprüft,
dass die Röntgeneinrichtung
die erforderliche Bildqualität bei einer möglichst geringen
Strahlenexposition erreicht.
Monatliche Konstanzprüfungen durch die MTRA gewährleisten einen
regelmäßigen Vergleich
zwischen Kontrollmessungen und den Basiswerten, so dass bei eventuellen
Abweichungen
rechtzeitig eine Wartung bzw. Reparatur des Systems erfolgen kann.
Die Minderung der Strahlenexposition wird auch durch eine
strenge Indikation zur Röntgen-
untersuchung erreicht. Es muss immer das Verhältnis zwischen Nutzen
und Risiko abgewogen
und die der Fragestellung entsprechende effektivste Untersuchungsart ausgewählt
werden.
Es wird auf patientennahen Strahlenschutz (z. B. Gonadenkapsel für
Männer, Bleischürze für
Frauen) geachtet. Die verwendeten Foliensysteme entsprechen der neuen
Röntgenverordnung.
Ihr hoher Empfindlichkeitsbereich dient der Herabsetzung der Strahlenbelastung.
Bei Frauen
werden die Becken- und Bauchorgane entsprechend der Regelanamnese in einer
Zyklusphase
geröntgt, in der keine Schwangerschaft bestehen dürfte.
Ihre Angehörigen im Wartezimmer und auch Sie in der Kabine sind durch
verbleite Wände und
Türen geschützt. Unsere Röntgengeräte werden nach
der Röntgenverordnung überprüft und
alle Unterlagen jährlich von der Ärztekammer eingesehen.
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